Ein Testament selbst zu verfassen wirkt auf den ersten Blick unkompliziert und kostensparend: Man setzt sich hin, schreibt seine Wünsche nieder und geht davon aus, dass nach dem Tod alles so umgesetzt wird. Doch genau hierin liegt die Gefahr. Ein selbstgeschriebenes Testament ist anfällig für Formfehler, Unklarheiten und rechtliche Lücken – und diese führen im Erbfall häufig zu Streit, hohen Kosten oder sogar zur völligen Unwirksamkeit des letzten Willens.

Das Erbrecht ist sehr komplex

Das Erbrecht hat eine Vielzahl von Fallstricken. Viele wissen nicht, welche Formulierungen zwingend erforderlich sind, welche Begriffe rechtlich anders ausgelegt werden und welche typischen Fehler ein Testament unwirksam machen. Ein Beispiel: Es macht bereits einen rechtlichen Unterschied, ob in einem Testament geschrieben wird „Ich vermache“ oder „Ich vererbe“ . Unpräzise, selbst geschriebene Testamente sind nach dem Tod häufig Grund für Streit in der Familie.

Vordrucke aus dem Internet

Das Internet mit Formularen zum Abschreiben ist hierbei keine große Hilfe. Solche Muster sind für eine Vielzahl von Fällen gemacht, obwohl jeder, der ein Testament schreiben möchte, seine eigenen Wünsche und Probleme hat. Im Zweifel weiß man gar nicht, was man da eigentlich abschreibt.

Was zudem oft verschwiegen wird: Auch beliebte Testamente wie das „Berliner Testament“ bringen Nachteile mit sich, die man je nach Einzelfall individuell lösen muss. Ein Testament ist eine persönliche und individuelle Angelegenheit, mit der man sein ganzes Vermögen überträgt. Die Verhältnisse und Wünsche einer „Patchworkfamilie“ sind andere als die eines alleinstehenden Unternehmers.

Pflichtteil, Erbschaftsteuer und andere Nachteile

Was auch oft außer Acht gelassen wird, sind nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen, die ein selbstgeschriebenes Testament mit sich bringen kann. Die Freude über das Erbe kann schnell durch Pflichtteilsansprüche oder durch eine hohe Zahlungsaufforderung des Finanzamtes wegen Erbschaftsteuern getrübt werden. Die Formulierung eines Testaments beeinflusst diese Lasten.

Sichere Verwahrung und Auffindbarkeit

Selbst geschriebene Testamente werden häufig zuhause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt, obwohl die Verwahrung beim Amtsgericht die einzig richtige Option ist. Privat aufbewahrte Testamente gehen regelmäßig verloren, werden übersehen oder erst Jahre später gefunden z.B. nachdem der Nachlass schon (an die Falschen) verteilt wurde.

Ein notarielles Testament wird durch den Notar zum Amtsgericht zur Verwahrung gegeben. Im Todesfall wird das Testament dann automatisch eröffnet und den Erben übersandt. Die Erben müssen sich in der belastentenden Situation des Todes eines Angheörigen also nicht noch auf die Suche nach einem Testament machen, sondern können den Nachlass geregelt abwickeln.

Kosten? Das Testament vom Notar ist meist günstiger als das selbstgeschriebene

Warum ist das so? Ein selbstgeschriebenes Testament sorgt wie gezeigt häufig für lange Erbstreitigkeiten. Selbst wenn aber Einigkeit unter den Erben bestehen sollte, müssen diese häufig einen Erbschein beantragen, um ihre Erbenstellung z.B. gegenüber Banken nachzuweisen. Wurde eine Immobilie hinterlassen, so führt am Erbschein grundsätzlich kein Weg vorbei. Ein Erbschein ist mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Das Testament vom Notar erspart regelmäßig den Erbschein und kostet meist viel weniger als das langewierige Erbscheinsverfahren nach dem Tod. Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten ist die Kostenersparnis besonders hoch, da das gemeinschaftliche Testament nicht nur einen, sondern gleich zwei Erbscheine (nämlich nach jedem Ehegatten) ersparen kann.

Fazit: Sichere und geregelte Verhältnisse hinterlassen

Ein Testament vom Notar bietet höchste Rechtssicherheit, klare Formulierungen und schützt die eigene Familie vor Streit, Unsicherheiten und finanziellen Nachteilen. Vor Erstellung eines Testaments geht der Notar im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs Ihre individuellen persönlichen Verhältnisse und Wünsche nach dem Tod durch, um Ihren Willen zu erforschen. Dabei tauchen in der Praxis immer wieder rechtliche Probleme auf, von denen Mandanten selbst noch nichtmal wussten, dass sie diese haben. Ein Notar nimmt sich dieser an und löst sie sogleich verständlich und sicher.

Kurzum: Wer seinen letzten Willen wirklich zuverlässig, streitvermeidend und kostengünstig geregelt wissen möchte, sollte auf professionelle notarielle Unterstützung setzen. Gerne steht Ihnen das Notariat Dirk-Alexander de Boer sowie jedes andere Notariat hierfür zur Verfügung.

Mit der im Januar 2024 in Kraft getretenen Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergibt sich eine neue Anforderung: die Anmeldung zum Gesellschaftsregister. Sie betrifft Gesellschaften mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligungen.

Weshalb gibt es das neue Gesellschaftsregister?

Das im Zuge der Rechtsreform geschaffene Gesellschaftsregister informiert darüber, wer Gesellschafter ist und die Gesellschaft vertreten darf. Hier bestand Handlungsbedarf, weil in der Vergangenheit häufig Probleme beim Nachweis der Existenz einer GbR und der Vertretungsverhältnissen aufgetreten waren. Im Rechts- und Geschäftsverkehr wurde mit dem neuen Register nun ein gutes Stück Rechtssicherheit gewonnen. Es ist dem Handelsregister vergleichbar und wird bei bestimmten Amtsgerichten zentral geführt.

Wer muss sich anmelden?

Obwohl die Eintragung ins Gesellschaftsregister nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, gibt es so etwas wie eine indirekte Pflicht zur Registrierung. So lassen sich mittlerweile viele Geschäfte nur noch tätigen, wenn die beteiligte GbR im neuen Register eingetragen ist. Beispielsweise erfordern Grundstücksgeschäfte oder die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen seit 2024 eine zuvor erfolgte Registrierung im Gesellschaftsregister. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, sollte der Eintrag frühzeitig erfolgen. Dies ist eine Maßnahme, bei der sie der Notar fachlich unterstützt. Die registrierte GbR nennt sich dann „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR).

Beglaubigung der Anmeldung durch den Notar

Für die Registrierung bedarf es einer Anmeldung, die öffentlich zu beglaubigen ist. Hieran müssen alle Gesellschafter mitwirken. Das kann aber auch zeitversetzt geschehen, wenn sich kein zeitlich passender Termin für alle finden sollte. Auch eine Beglaubigung vor verschiedenen Notaren ist zulässig. Wir Notare beraten Sie zu allen für diesen Vorgang wichtigen Themenbereichen. Oft müssen auch Grundbuch- oder Handelsregistereinträge und die Gesellschafterliste berichtigt werden. Auch sollte die Gesellschafter einer GbR mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligungen spätestens zu diesem Zeitpunkt prüfen, ob es zu einer Veränderung des Gesellschafterbestands gekommen ist. Dies müsste dann etwa durch Erbscheine nachgewiesen werden.

Was ist noch zu beachten?

Als Notar bereite ich Ihre Registeranmeldung fachlich korrekt vor und reiche diese beim zuständigen Registergericht ein. Mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister geht die Pflicht einher, auch dem Transparenzregister diese Daten der wirtschaftlich Berechtigten zu übermitteln. Als Plattform zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat es eine andere Funktion als das Gesellschaftsregister, was den parallelen Eintrag nötig macht. Diese Mitteilung können Gesellschafter online und auch ohne notarielle Hilfe absenden.