Ein Testament selbst zu verfassen wirkt auf den ersten Blick unkompliziert und kostensparend: Man setzt sich hin, schreibt seine Wünsche nieder und geht davon aus, dass nach dem Tod alles so umgesetzt wird. Doch genau hierin liegt die Gefahr. Ein selbstgeschriebenes Testament ist anfällig für Formfehler, Unklarheiten und rechtliche Lücken – und diese führen im Erbfall häufig zu Streit, hohen Kosten oder sogar zur völligen Unwirksamkeit des letzten Willens.

Das Erbrecht ist sehr komplex

Das Erbrecht hat eine Vielzahl von Fallstricken. Viele wissen nicht, welche Formulierungen zwingend erforderlich sind, welche Begriffe rechtlich anders ausgelegt werden und welche typischen Fehler ein Testament unwirksam machen. Ein Beispiel: Es macht bereits einen rechtlichen Unterschied, ob in einem Testament geschrieben wird „Ich vermache“ oder „Ich vererbe“ . Unpräzise, selbst geschriebene Testamente sind nach dem Tod häufig Grund für Streit in der Familie.

Vordrucke aus dem Internet

Das Internet mit Formularen zum Abschreiben ist hierbei keine große Hilfe. Solche Muster sind für eine Vielzahl von Fällen gemacht, obwohl jeder, der ein Testament schreiben möchte, seine eigenen Wünsche und Probleme hat. Im Zweifel weiß man gar nicht, was man da eigentlich abschreibt.

Was zudem oft verschwiegen wird: Auch beliebte Testamente wie das „Berliner Testament“ bringen Nachteile mit sich, die man je nach Einzelfall individuell lösen muss. Ein Testament ist eine persönliche und individuelle Angelegenheit, mit der man sein ganzes Vermögen überträgt. Die Verhältnisse und Wünsche einer „Patchworkfamilie“ sind andere als die eines alleinstehenden Unternehmers.

Pflichtteil, Erbschaftsteuer und andere Nachteile

Was auch oft außer Acht gelassen wird, sind nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen, die ein selbstgeschriebenes Testament mit sich bringen kann. Die Freude über das Erbe kann schnell durch Pflichtteilsansprüche oder durch eine hohe Zahlungsaufforderung des Finanzamtes wegen Erbschaftsteuern getrübt werden. Die Formulierung eines Testaments beeinflusst diese Lasten.

Sichere Verwahrung und Auffindbarkeit

Selbst geschriebene Testamente werden häufig zuhause oder in einem Bankschließfach aufbewahrt, obwohl die Verwahrung beim Amtsgericht die einzig richtige Option ist. Privat aufbewahrte Testamente gehen regelmäßig verloren, werden übersehen oder erst Jahre später gefunden z.B. nachdem der Nachlass schon (an die Falschen) verteilt wurde.

Ein notarielles Testament wird durch den Notar zum Amtsgericht zur Verwahrung gegeben. Im Todesfall wird das Testament dann automatisch eröffnet und den Erben übersandt. Die Erben müssen sich in der belastentenden Situation des Todes eines Angheörigen also nicht noch auf die Suche nach einem Testament machen, sondern können den Nachlass geregelt abwickeln.

Kosten? Das Testament vom Notar ist meist günstiger als das selbstgeschriebene

Warum ist das so? Ein selbstgeschriebenes Testament sorgt wie gezeigt häufig für lange Erbstreitigkeiten. Selbst wenn aber Einigkeit unter den Erben bestehen sollte, müssen diese häufig einen Erbschein beantragen, um ihre Erbenstellung z.B. gegenüber Banken nachzuweisen. Wurde eine Immobilie hinterlassen, so führt am Erbschein grundsätzlich kein Weg vorbei. Ein Erbschein ist mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Das Testament vom Notar erspart regelmäßig den Erbschein und kostet meist viel weniger als das langewierige Erbscheinsverfahren nach dem Tod. Bei einem gemeinsamen Testament von Eheleuten ist die Kostenersparnis besonders hoch, da das gemeinschaftliche Testament nicht nur einen, sondern gleich zwei Erbscheine (nämlich nach jedem Ehegatten) ersparen kann.

Fazit: Sichere und geregelte Verhältnisse hinterlassen

Ein Testament vom Notar bietet höchste Rechtssicherheit, klare Formulierungen und schützt die eigene Familie vor Streit, Unsicherheiten und finanziellen Nachteilen. Vor Erstellung eines Testaments geht der Notar im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs Ihre individuellen persönlichen Verhältnisse und Wünsche nach dem Tod durch, um Ihren Willen zu erforschen. Dabei tauchen in der Praxis immer wieder rechtliche Probleme auf, von denen Mandanten selbst noch nichtmal wussten, dass sie diese haben. Ein Notar nimmt sich dieser an und löst sie sogleich verständlich und sicher.

Kurzum: Wer seinen letzten Willen wirklich zuverlässig, streitvermeidend und kostengünstig geregelt wissen möchte, sollte auf professionelle notarielle Unterstützung setzen. Gerne steht Ihnen das Notariat Dirk-Alexander de Boer sowie jedes andere Notariat hierfür zur Verfügung.

Es muss nicht – aber es kann immer etwas passieren, das unser gewohntes Leben auf den Kopf stellt. Auch wenn es schwerfällt: Gerade in Zeiten, in denen alles gut läuft, sollte man über eine Vorsorgeregelung für die Geschäftsunfähigkeit bei einer Krankheit, nach einem Unfall oder ähnlichen Notsituationen nachdenken. Wir Notare stehen Ihnen bei dieser Entscheidung zur Seite, im Gegensatz zu den Angeboten unseriöser Verwahrunternehmen, die Ihnen und Ihren Angehörigen oftmals nur zusätzlichen Kummer bereiten.

Vorsicht vor vielen kommerziellen Angeboten

Immer mehr Bürger erkennen die präventive Bedeutung von General- und Vorsorgevollmachten sowie von Patientenverfügungen. Unternehmen der Privatwirtschaft haben daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt und bieten die treuhänderische Verwahrung von Patientenverfügungen und Originaldokumenten gegen ein meist hohes Entgelt an. Der digitale Zugriff soll laut Eigenwerbung von jedem Ort aus möglich sein. Als Notar kann ich Ihnen jedoch nur raten, von solchen Angeboten Abstand zu nehmen. Denn wenn Bevollmächtigte Originaldokumente durch diese digitale Auslagerung aus der Hand geben, ist im Vorsorgefall ihre Handlungsfähigkeit gefährdet. Ein Beispiel: Kündigen Bevollmächtigte einen Mietvertrag und können die Vollmachtsurkunde dem Vermieter nicht im Original oder als Ausfertigung vorweisen, darf er die Kündigung zurückweisen.

Wenn digitale Dokumente nicht anerkannt werden

Bei einer Patientenverfügung in der Hand privater Unternehmen drohen ähnliche Probleme. Denn aus notariell-fachlicher Sicht hat der von Verwahrfirmen angebotene weltweite Zugriff auf digitalisierte Schriftstücke einen vergleichbar zweifelhaften Wert wie ein von Ihnen selbst mit Hilfe eines Scanners digitalisiertes Dokument. Bei Kopien dieser Art gibt es keine Gewähr, dass diese kopierte Patientenverfügung oder Vollmacht nicht längst im Original vernichtet oder widerrufen wurde. Im Rechtsverkehr werden aus diesem Grund ausschließlich eigenhändig unterschriebene Dokumente akzeptiert. Neben der Schriftform sind digitalisierte Vollmachten aber durchaus akzeptabel, insofern sie eine besonders qualifizierte elektronische Signatur aufweisen. Ein elektronischer Stift etwa würde diese Vorgabe nicht erfüllen.

Warum Ihnen nur der Notar wirklich Sicherheit bietet

Ich gehöre sicher nicht zu denen, die den Teufel an die Wand malen. Aber stellen Sie sich vor, es kommt zu einer unvorhersehbaren Einlieferung ins Krankenhaus. Die Originaldokumente von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegen jedoch gut weggeschlossen bei einem privaten Verwahrunternehmen. Wenn ein Arzt nachfragt, ist keine akzeptable Form dieser Schriftstücke zur Hand. Sollten diese Dokumente erst umständlich beschafft werden müssen, bedeutet das für die Angehörigen zusätzlichen Stress in einer ohnehin belastenden Notlage, ganz abgesehen von den zusätzlichen Kosten.

Nur wir Notaren können die Handlungsfähigkeit und zugleich die sichere Aufbewahrung on Originaldokumenten gewährleisten. Generell bietet Ihnen die notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht eine ganze Reihe von Vorteilen gegenüber kommerziellen Verwahrdiensten. Ein Notar übernimmt diese Dokumente ohne Zusatzkosten in die notarielle Urkundensammlung, wo sie auf Wunsch über viele Jahre aufbewahrt werden. Als Vollmachtgeber oder Vertrauensperson erhalten Sie anders als bei der kommerziellen Verwahrung Ausfertigungen dieser Urkunden, bei denen es sich nicht lediglich um einfache Kopien handelt. Dabei handelt es sich nicht einfach um Kopien. Vielmehr werden diese Ausfertigungen im Rechtsverkehr wie die Originaldokumente akzeptiert. Wenn Sie eine notarielle Ausfertigung vorlegen, weisen Sie damit wirklich rechtssicher eine Bevollmächtigung oder die als Patientenverfügung abgegebene Erklärung nach.

Gesicherte Handlungsfähigkeit unter allen Umständen

Und wenn eine Ausfertigung verloren geht? Dann können Sie beim Notar einfach eine neue beantragen. Anders sieht es allerdings aus, wenn eine privatschriftliche oder rein unterschriftsbeglaubigte Vollmacht abhandengekommen ist. Diese lässt sich durch eine sogenannte Neuerrichtung nicht so ohne Weiteres ersetzen. Dann nämlich, wenn der Vollmachtgeber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig ist. Um solche Komplikationen auszuschließen, kann er jedoch dem Notar eine Befugnis erteilen, unter definierten Umständen an die Bevollmächtigten dennoch neue Ausfertigungen auszuhändigen. Auf diesem Weg ersparen sich die Angehörigen in schwierigen Situationen eine zeit- und womöglich auch kostenaufwendige Dokumentenrecherche.

Die wichtige Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Nachdem die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung durch den Notar errichtet wurde, wird die Urkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Aus gutem Grund. Behandelnde Ärzte und das Betreuungsgericht können auf diese Weise im Notfall sofort feststellen, ob diese Urkunden vorliegen. Über das Zentrale Vorsorgeregister werden die nachgewiesenen Vertrauenspersonen dann auf kurzem Weg kontaktiert.