Unternehmen

Unternehmen:
Markterfolg mit notarieller Kompetenz
Mit der Gründung und Führung eines Unternehmens sind viele rechtliche Fragen verbunden, die sich allein mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen nur unzureichend beantworten lassen. Hier greift eine fachlich fundierte notarielle Rechtsberatung. Die Hinzuziehung eines Notars macht allein deshalb Sinn, weil fehlerhafte Entscheidungen bei Belangen wie Firmierung oder Nachfolgeregelung zu Stabilitätsproblemen führen können. Und auch in weiteren Bereichen kann ein erfahrener Notar aus rechtlicher Perspektive den Unternehmenserfolg sichern. Dazu gehören:
Wahl der Rechtsform
Die Kompetenz eines Notars trägt im Vorfeld der Firmengründung zu entscheidenden Weichenstellungen bei, etwa durch Klärung von Haftungsfragen.
Firmierung
Bei der Wahl eines zulässigen Firmennamens ist nicht nur dessen Eintrag im Handelsregister zu berücksichtigen. Ein Notar wird Sie auch über die Wahrung von Markenrechten aufklären, damit Urheberschaftsstreitigkeiten vermieden werden.
Handelsregister-Eintrag
Bei einem Wechsel der Geschäftsführung, des Unternehmenssitzes oder der Gesellschafter und anderen Änderungen der Geschäftsverhältnisse ist ein Eintrag ins Handelsregister verpflichtend. Für die Anmeldung solcher eintragungspflichtigen Sachverhalte bedarf es der Beglaubigung durch einen Notar. Er berät das Unternehmen in dieser Hinsicht, erstellt den Text der Anmeldung im Handelsregister und kontrolliert dessen korrekte Eintragung. Strittige Fragen klärt der Notar mit dem Registergericht.
Organisatorisches
Weittragende Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, der Verkauf von Unternehmensanteilen, eine Aufspaltung des Unternehmens oder ein Firmenzusammenschluss bedürfen von Rechts wegen in vielerlei Hinsicht der beraterischen Hinzuziehung eines Notars.
Nachfolgeregelung
Wird im Familienbetrieb nicht frühzeitig die Nachfolge geregelt, kann das Unternehmen und damit auch Marktposition und Arbeitsplätze in Turbulenzen geraten. Um eine stabile Entwicklung zu gewährleisten und ausscheidende Chefs sicher zu versorgen, bedarf es eines planmäßigen Vorgehens. Bei diesem Übergang der Firmenleitung auf die nächste Generation sind einige Risiken abzuwehren. Der Sachverstand des Notars hilft Ihnen dabei, mögliche Probleme zu erkennen und zu lösen. Eine optimale Nachfolgeregelung schließt nicht zuletzt auch Themen wie die frühzeitige Einbindung eines Nachfolgers oder eine auf den Gesellschaftsvertrag abgestimmte testamentarische Anordnung ein.

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