Der Notar ebnet den Weg der Vermögensübertragung

Sei es die Überlassung einer Immobilie, die Übertragung von Grundeigentum, von Erbanteilen oder die Regelung der Unternehmensnachfolge Es kann gute Gründe für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten geben, sei es durch die Übertragung von Erbanteilen oder Grundeigentum, durch die Überlassung einer Immobilie oder in Form einer frühzeitigen Nachfolgeregelung im Unternehmen. Viele nutzen die Möglichkeit einer Schenkung, um Vermögen als vorweggenommene Erbfolge an die nächste Generation weiterzugeben. Jedoch unterliegen Schenkungen und der mit ihnen verbundene Verzicht auf Erbe- und Pflichtteile umfangreichen rechtlichen Bestimmungen. Als solche erfordern sie die Beurkundung durch den Notar.

Die Vorteile und Risiken abwägen

Auch Sie planen, die Erbfolge mit einer Schenkung vorwegzunehmen? Dann möchten wir Sie dafür sensibilisieren, Vorsorge zu tragen, dass der Übernehmer der Vermögensübergabe unbedingt über die dafür erforderliche Reife verfügt und selbstverständlich Ihr Vertrauen rechtfertigt. In der notariellen Beratung können wir klären, ob eine lebzeitige Übertragung der für Sie der am besten geeigneter Weg ist oder vielleicht doch eine letztwillige Verfügung. Der Grund für diese fachliche Erörterung: Bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten lassen sich anschließend Rückforderungen nur sehr schwer durchsetzen. Jedoch können diese unter bestimmten Voraussetzungen Bestandteil des Übertragungsvertrags sein. Vielfach überwiegen aber die Vorteile einer Übertragung von Vermögenswerten schon zu Lebzeiten:

Speziell für lebzeitige Grundstückszuwendungen sprechen viele Argumente. Hierbei sind zahlreiche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Ausgleich nutzbar. Um drei Beispiel zu nennen: In der Vertragsgestaltung lassen sich Wohnrechte einräumen. Auch Vereinbarungen über eine Abstandszahlung oder eine Pflegeversicherung können mit Hilfe eines Notars realisiert werden. Im Mittelpunkt unserer Beratungsleistung für Sie steht dabei immer das Ziel, den Übertragungsvertrag hundertprozentig auf ihre persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse abzustimmen.