Man mag gar nicht daran denken, doch plötzlich kann der Fall eintreten, dass krankheits- oder unfallbedingt persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Leider gibt es keinen absoluten Schutz und keine letztendliche Sicherheit. Trotz aller Vorsicht kann ein Unfall geschehen oder ein schwerer Krankheitsfall eintreten. Solche Ereignisse können uns aus der Bahn werfen, und wir sind dann möglicherweise nicht mehr in der Lage, unsere Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Selbst Ehegatten oder enge Angehörige dürfen in solchen Situationen nicht automatisch Entscheidungen treffen oder bestimmte Handlungen für uns ausführen. Damit im Ernstfall nicht fremde Personen über die eigene Situation bestimmen, ist eine spezielle Notfallvorsorge erforderlich. Diese sollte möglichst frühzeitig getroffen werden, um allen Eventualitäten wirksam vorzubeugen.

Mit Vollmachten vorbereitet sein

Als Notare können wir Vollmachten und Anordnungen ausfertigen, die im Notfall auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. Das kann etwa eine Generalvollmacht sein, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patienten- und Betreuungsverfügung. Wichtig: Indem Sie damit einen Notar beauftragen, haben Sie die Gewähr, dass diese Vollmacht bei einem Notfall auch wirklich die gewünschte Geltung hat. Vorsorgeurkunden wie die genannten Schriftstücke registrieren wir auf Ihren Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dort können Sie bei Bedarf von klinischen oder sozialen Einrichtungen unkompliziert abgefragt werden.