Immobilien

Notarielle Begleitung bei Kauf und Verkauf
Beim Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie sind beträchtliche Vermögenswerte im Spiel. Solche nicht alltäglichen Transaktionen werden oft im Leben nur einmal abgeschlossen. Nicht selten muss dafür ein Darlehen aufgenommen werden. Damit Ihr Immobiliengeschäft reibungslos ablaufen kann, unterstützen wir Notare Sie mit einer sachgemäßen Fachberatung. So können Sie als Käufer oder Verkäufer potenziellen Risiken vorbeugen und sich auf einen rechtlich ausgewogenen Vertrag verlassen. Zudem kümmert sich der Notar um alle erforderlichen Dokumente sowie um die Überwachung der korrekten Eigentumseinschreibung in das Grundbuch.
Die Regelung der Finanzierung für den Käufer
Auf Käuferseite sollte zuerst die Finanzierung abgesichert sein. Sind sich der zukünftige Immobilieneigentümer und seine Hausbank einig, leistet der Notar wertvolle Hilfe. Denn er kann unter anderem den Zeitpunkt der Auszahlung des Kaufpreises mit dem Verkäufer vereinbaren. Steht die Finanzierung bei Vertragsabschluss, wird das in Anspruch genommene Grundpfandrecht als Hypothek oder Grundschuld notariell beurkundet.
Eine Vertragsgestaltung ohne Risiken
Für eine sichere Immobilien-Transaktion sorgen noch weitere notarielle Leistungen. Der Notar kann beispielsweise verhindern, dass die bezahlte Immobile dem Käufer unter Umständen vom Verkäufer vorenthalten wird. Aus Sicht des Verkäufers wiederum stellt der Notar sicher, dass dieser seine Immobilie nicht womöglich ohne stattgefunden Zahlung des Kaufpreises verliert. Dies mögen Härtefälle sein, doch trotzdem kann die Hinzuziehung eines Notars präventiven Schutz vor misslichen Lagen bieten. Davon abgesehen, führt der Notar eine Vertragsabstimmung entsprechend den individuellen Zielen der Beteiligten herbei und informiert sie über die jeweils möglichen Regelungen einer Transaktion. Im Ergebnis mündet diese Beratung in einen sachlich korrekt ausgeführten Kaufvertrag.
Wenn an alle Erfordernisse gedacht ist
Ob Eigentumswohnung, Villa, Mehrfamilienhaus oder ein anderer Gebäudetyp: Jede Immobilie hat ihre spezifischen Gegebenheiten. Die Abfassung des Kaufvertrags hat diese Besonderheiten zu berücksichtigen. Das ist Aufgabe des Notars. Fungiert ein Verkäufer auf einem Grundstück oder Grundstücksanteil als Bauherr, ist ein Bauträgervertrag zu erstellen. Auch dies ist ein wichtiges Thema, das notariell-fachlich zu behandeln ist.
Insbesondere diese Belange werden im Immobilen-Kaufvertrag von Ihrem Notar geklärt:
- Nutzungsübergang
- Besitzübergang
- Mängelgewährleistung
- Käuferseitige sowie verkäuferseitige Sicherung
- Lastenübergang
- Vermessung beim Teilflächenkauf
- Aufteilung von Erschließungskosten
- Belastungslöschung oder deren Fortbestand

Wir sind für Sie da.
Ob Vertrag, Vorsorge oder Immobilienkauf – manchmal ist es gut, jemanden an der Seite zu haben, der sich auskennt.
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