Die Ehe ist die vom Gesetzgeber vorgesehene formal begründete Lebensgemeinschaft zu zweit. Es gibt aber viele Paare, die sich in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft wohlfühlen. Letztlich ist die Entscheidung „Trauschein oder nicht?“ auch eine Fragestellung, deren Sinnhaftigkeit von notarieller Seite erwogen werden sollte. Denn beim rein rationalen Herangehen an die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft erscheinen vor allem finanziell bedingte Themenbereiche, bei deren Klärung Ihnen der Notar wichtige Hilfestellung leistet. Beispielsweise stehen folgende Problemstellungen im Raum:

Für ein Zusammenleben mit möglichst wenigen Konflikten erlaubt das Gesetz individuelle Vereinbarungen für Paare. Wie sich diese anwenden lassen, darüber informieren wir Notare Sie gerne bei einer persönlichen Beratung als unparteiische Unterstützer. Gemeinsam können wir einen Vertrag gestalten, der Ihre speziellen partnerschaftlichen Belange aufgreift und auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Darüber hinaus leisten wir auch notariell Hilfe bei der Klärung des Verhältnisses zwischen Ihnen und Ihren Kindern – etwa beim Thema Adoption.